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Hinweis zur Einreichung von Schriftsätzen, Anträgen und Erklärungen ab dem 19.12.2022 (Elektronischer Rechtsverkehr)

Aufgrund der Änderungen des § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof vom 12. Juli 2022 können die Prozessakten elektronisch geführt werden. Mit Änderung der Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 03.12.2022 werden mit Wirkung vom 19.12.2022 die Prozessakten elektronisch geführt. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts als elektronisches Dokument zu übermitteln. Gleiches gilt für andere nach der VwGO vertretungsberechtigte Personen, für die ein sicherer Übermittlungsweg nach § 55a Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 VwGO zur Verfügung steht (§ 55d Satz 2 VwGO). Es können Schriftsätze, Anträge und Erklärungen weiterhin in Papierform bzw. per Telefax eingereicht werden.