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Die Mitglieder des Staatsgerichtshofs Bremen

Sitzungsraum mit Stühlen
Sitzungsraum

Der Staatsgerichtshof besteht aus sieben Mitgliedern, dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als gesetzlichem Mitglied und sechs von der Bürgerschaft für die Dauer ihrer Wahlperiode gewählten Mitgliedern. Zwei der gewählten Mitglieder müssen bremische Berufsrichter sein.

Für jedes gewählte Mitglied sind zwei Stellvertreter zu wählen; der Präsident des Oberverwaltungsgerichts wird von dem Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts und einem gewählten Berufsrichter vertreten.
Eine Wiederwahl der gewählten Mitglieder des Staatsgerichtshofs ist zulässig.

Der Präsident des Staatsgerichtshofs und sein Stellvertreter werden von den Mitgliedern des Staatsgerichtshofs aus ihrer Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof ist ein Ehrenamt.
Vgl. Art. 139 BremLV, §§ 2-5 BremStGHG.